Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Prosmap ist eine Marke der biobedded systems GmbH.

Geltung

Nachstehende Bedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Geschäfte zwischen biobedded systems GmbH und dem Kunden.

Vertragsabschluss

biobedded systems GmbH Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von biobedded systems GmbH zustande. Die Übersendung einer Rechnung - z.B. bei geringem Auftragswert oder sofortiger Lieferung - kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung durch biobedded systems GmbH. Internetbestellungen durch E-Mail gelten als Kundenauftrag. biobedded systems GmbH behält sich das Recht vor, bei Onlinebestellungen via E-Mail die Kundenangaben zu überprüfen und ggf. einen schriftlichen Auftrag durch den Kunden einzuholen.

Preise

Preise verstehen sich ab Oberhausen zuzüglich Frachtspesen, Transportverpackung und Transportversicherung. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen bzw. Stundensätzen der biobedded systems GmbH berechnet.

Zahlungsbedingungen

Verspätete Zahlungen berechtigen biobedded systems GmbH Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Nachweis weitergehenden Schadens bleibt biobedded systems GmbH, der Nachweis geringeren Schadens dem Kunden vorbehalten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung, sie werden, wenn biobedded systems GmbH ihre Hergabe einräumt, nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln oder Schecks ist biobedded systems GmbH nicht verpflichtet.

Lieferung

Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von biobedded systems GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Lieferanten und/oder Unterlieferanten der biobedded systems GmbH. biobedded systems GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Der Kunde ist berechtigt zurückzutreten, wenn biobedded systems GmbH nicht binnen einer Woche nach Aufforderung erklärt, ob binnen angemessener Frist geliefert oder das Rücktrittsrecht ausgeübt wird. biobedded systems GmbH ist, soweit dem Kunden zumutbar, zu Teillieferungen berechtigt. Bei Auslandslieferung hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die biobedded systems GmbH für die Aus- und Einfuhr benötigt. Annahmeverzug berechtigt biobedded systems GmbH zur Berechnung von Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat. Verweigert der Kunde nach einer von biobedded systems GmbH gesetzten Nachfrist die Annahme der Lieferung oder erklärt er, die Lieferung nicht abnehmen zu wollen, kann biobedded systems GmbH die Vertragserfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Eigentumsvorbehalt

biobedded systems GmbH behält sich das Eigentum an der Lieferung vor bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung aus diesem Vertrag einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks. Ist der Kunde Vollkaufmann, behält sich biobedded systems GmbH das Eigentum an der Lieferung bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener oder entstehender Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von biobedded systems GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde hat die Vorbehaltslieferung mit kaufmännischer Sorgfalt für biobedded systems GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernde Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Liefermenge/Gefahrenübergang

Die Liefermenge wird verbindlich durch Unterschrift des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person unter dem Lieferschein festgestellt.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen biobedded systems GmbH binnen 3 Tagen nach Eingang der Lieferung angezeigt werden. Danach sind Beanstandungen ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von biobedded systems GmbH verlassen hat. Wird der Versand aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen verzögert oder unmöglich, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 BGB ordnungsgemäß nachgekommen ist mit der Maßgabe, dass bei Überprüfung erkennbare Mängel binnen einer Woche ab Eingang der Lieferung, verdeckte Mängel binnen einer Woche ab Feststellung - jeweils eingehend bei biobedded systems GmbH - schriftlich gerügt werden müssen. Liegt ein von biobedded systems GmbH zu vertretender Mangel vor, ist biobedded systems GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Unwesentliche, dem Kunden zumutbare Abweichungen von dem vereinbarten Liefergegenstand verpflichten biobedded systems GmbH nicht zur Gewährleistung. biobedded systems GmbH ist berechtigt, Bearbeitungsaufwand zu berechnen, wenn sich die Beanstandung als unbegründet herausstellt oder auf einem Bedienungsfehler beruht. Schadensminderungsmaßnahmen von biobedded systems GmbH sind kein Mängelanerkenntnis; Verhandlungen über Beanstandungen beinhalten keinen Verzicht auf den Einwand unterlassener Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Diese Bestimmungen gelten auch für Falschlieferungen.

Haftung

Allgemeine Haftungsklausel

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn der Schaden von biobedded systems GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder eine Einstandsverpflichtung auch für einfache Fahrlässigkeit besteht, weil für das Vertragsverhältnis wesentliche Pflichten oder solche Pflichten verletzt sind, deren Nichterfüllung typischerweise Schäden an Leib und Leben mit sich bringt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet biobedded systems GmbH im übrigen auch dann, wenn eine betriebliche Haftpflichtversicherung den Schaden abdeckt oder eine solche Versicherung zumutbar hätte abgeschlossen werden können. Für den Fall, dass biobedded systems GmbH für einfache Fahrlässigkeit haftet oder grobes Verschulden von Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen vorliegt, ist die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens sowie des unmittelbaren Schadens bzw. auf den Betrag der, in dem Projekt zwischen biobedded systems GmbH und dem Kunden vereinbarten Vergütung beschränkt.

Wettbewerbsrecht, Schutzrecht, Zeichenrecht

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Projekt-Produkte (Werke) oder ihrer Veröffentlichung wird von biobedded systems GmbH nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

Ansprüche Dritter 1

Der Kunde übernimmt mit der Abnahme der Projekt-Produkte (Werke) die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text und die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Projekt-Produkte (Werke); er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Fehler in Bild oder Text in den Projekt-Produkten (Werken) oder etwaiger Verletzung von Wettbewerbs- oder Markenrecht durch die Projekt-Produkte (Werke) oder ihrer Verwendung frei.

Ansprüche Dritter 2

Der Kunde räumt biobedded systems GmbH das Recht ein, die vom Kunden überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) für Zwecke der Herstellung der Projekt-Produkte (Werke) zu bearbeiten, zu verändern und darin zu verwenden; er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen der Verwendung dieser Vorlagen frei.

Fremdleistung

Soweit biobedded systems GmbH auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

Aufbewahrungspflicht

Mit der Abnahme der Projekt-Produkte (Werke) durch den Kunden besteht keine Pflicht seitens biobedded systems GmbH, die Projekt-Produkte (Werke) oder Vorentwürfe und Zwischenprodukte weiter aufzubewahren.

Datenverarbeitung

biobedded systems GmbH speichert über den Kunden firmen- bzw. gegebenenfalls personenbezogene Daten mit automatischer Datenverarbeitung. Diese Kunden- bzw. Firmenspezifischen Daten werden nur für interne Zwecke der biobedded systems GmbH verwendet und gespeichert.

Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von biobedded systems GmbH Oberhausen / Gerichtsstand Oberhausen.

Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder wer-den, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Vereinbarung einer rechtswirksamen Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

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